Satzung der Grünen Jugend Darmstadt und Darmstadt-Dieburg
(1) Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg.
(2) Die GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ist als selbstständige Vereinigung, als Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Hessen anerkannt. Der Verband steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe, ist organisatorisch und politische unabhängig. Die GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg organisiert ihre Arbeit autonom. Satzung und Programm der GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg dürfen dem Grundkonsens der GRÜNEN JUGEND Hessen nicht widersprechen.
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist die Stadt Darmstadt. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
(1) Der Verband stellt sich folgende Aufgaben:
- innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN für seine Ziele und Vorstellungen zu wirken, die politischen Vorstellungen seiner Mitglieder entsprechend der Beschlüsse zu artikulieren und zu vertreten.
- politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuführen.
- Kontakte zu anderen Jugendorganisationen auf kommunaler Ebene zu knüpfen, sowie durch Kontakte auf allen Ebenen zu Solidarität und Gleichberechtigung zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Weltanschauungen, sexueller Orientierungen, Geschlechteridentitäten und Religionen beizutragen.
- die Interessen der Jugend innerhalb der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu vertreten.
- eine Zusammenarbeit mit außerparteilichen und anderen Jugendinitiativen anzustreben und diese zu unterstützen.
(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ist jede natürliche Person, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND Hessen, nicht Mitglied in einem anderen Kreisverband ist und nicht vom Kreisverband Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ausgeschlossen wurde.
(2) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Partei oder deren Jugendorganisationen oder parteinahe Jugendorganisationen handelt. Die Mitgliedschaft im Kreisverband GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg und in einer faschistischen Organisation schließen einander aus.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg zu bekleiden, außer aufgrund der Satzung eines anderen Gremiums der GRÜNEN JUGEND ist eine Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND zwingend Voraussetzung. Eine Teilnahme an allen Sitzungen Veranstaltungen und Aktionen kann grundsätzlich auch ohne Mitgliedschaft erfolgen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt aus der GRÜNEN JUGEND Hessen
- Wechsel in einen anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Hessen
- Ausschluss am 30. Geburtstag
- Ausschluss aus der GRÜNEN JUGEND Hessen durch das Landesschiedsgericht
- Tod
Mit Ende der Mitgliedschaft erfolgt auch der Rücktritt von allen Ämtern
(1) Der Kreisverband hat folgende Organe
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand
c. Kassenprüfung
d. Kreisschiedsgericht
(2) Alle Ämter des Vorstands, bestehend aus den Sprecher*innen sowie Finanzverwaltung und FINTA*-Sprecher*in, werden unter Berücksichtigung einer Genderquote mindestens zur Hälfte mit FINTA*-Personen besetzt. Die Genderquote muss zusätzlich für den Vorstand als Ganzes erfüllt sein und gilt für alle Ämter des Kreisverbandes. Des Weiteren gilt bei der Besetzung der Ämter unser FINTA*-Statut.
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der GRÜNE JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens achtmal im Jahr zusammen. Pro Quartal ist mindestens eine Mitgliederversammlung anzusetzen. Sie wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von drei Tagen unter Angabe eines Vorschlages zur Tagesordnung einberufen. Ebenso kann zu einer Mitgliederversammlung von mindestens fünf Mitgliedern eingeladen werden. Für Mitgliederversammlungen auf denen Wahlen abgehalten werden oder über eine Satzungsänderung abgestimmt wird, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
(3) Die Mitgliederversammlung
- bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit
des Kreisverbandes
- legt den Haushalt fest
- beschließt über das Programm
- wählt und entlastet den Vorstand, sie nimmt seine Berichte entgegen.
- wählt zwei Kassenprüfende auf ein Jahr. Diese dürfen dem Kreisvorstand
nicht angehören und haben der Kreismitgliederversammlung einen
Kassenbericht vorzulegen.
- wählt das Kreisschiedsgericht.
- beschließt und ändert die Satzung.
- wählt eine*n Delegierte*n und zwei Ersatzdelegierte für den Ring
Politischer Jugend Darmstadt (RPJ)
- wählt zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte für den Landesbeirat der GRÜNEN JUGEND Hessen
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist und mindestens eine wahlberechtigte FINTA*-Person anwesend ist.
(1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Kreisverband nach außen, wie gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Verbänden, und gegenüber der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
(2) Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen, einer Finanzverwaltung, einer FINTA*-Sprecher*in und bis zu fünf Beisitzenden zusammen.
(3) Ein Mitglied des Kreisvorstands wird von den Mitgliedern des Kreisvorstands aus Ihrer Mitte heraus als queerpolitische*r Sprecher*in vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung stimmt über diesen Vorschlag ab. Die Finanzverwaltung ist mit ihrem Amt automatisch für den Landesfinanzausschuss (LaFiA) und den Ring politischer Jugend (RPJ) Darmstadt delegiert.
(4) Die Mitglieder des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt wird. Das Amt der FINTA*- Sprecher*in wird von einer FINTA*-Person besetzt.
(5) Der Vorstand hat jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, aus dem die Arbeit der Finanzverwaltung und der FINTA*-Sprecher*in gesondert hervorgehen muss.
(6) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, stimmberechtigt sind nur Vorstandsmitglieder. Auf Beschluss kann der Vorstand die Öffentlichkeit ausschließen.
(1) Ausführendes Organ des Verhaltensstatutes und der Satzung der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ist das Kreisschiedsgericht, bestehend aus wenigstens zwei und bis zu drei Mitgliedern des Verbandes. Mitglied im Kreisschiedsgericht darf nur sein, wer kein anderes Amt innerhalb der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg innehat.
(2) Auf Wunsch der FINTA*-Personen im Kreisschiedsgericht kann die FINTA*-Vollversammlung zu Entscheidungen hinzugezogen werden, wenn es thematisch angebracht ist und für sinnvoll und notwendig erachtet wird.
(3) Das Kreisschiedsgericht gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Einer Änderung der Geschäftsordnung muss mit einfacher Mehrheit der Kreismitgliederversammlung zugestimmt werden.
(4) Das Kreisschiedsgericht nutzt das Verhaltensstatut als Hilfestellung.
Geschäftsordnung des Kreisschiedsgerichts nach § 7 (3) der Satzung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfende. Diese überprüfen im Vorfeld der Mitgliederversammlung, die den Haushaltsabschluss zu beschließen hat, die Kasse der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg. Sie sprechen gegenüber der Mitgliederversammlung eine Empfehlung für oder gegen die Entlastung des Vorstandes aus.
(2) Die Kassenprüfenden dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Kassenprüfende dürfen nicht hauptamtlich in Hessen für die GRÜNE JUGEND oder Bündnis 90 / Die Grünen tätig sein.
§9 Finanzen
a) Finanzverwaltung
(1) Die Finanzverwaltung legt einmal jährlich der Mitgliederversammlung einen Jahresabschluss und einen Haushaltsplan vor.
(2) Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten kann die Finanzverwaltung bis zu € 50, der gesamte Vorstand bis zu € 150 an Mitteln bewilligen. Für darüber hinausgehende Beträge ist der Beschluss der Mitgliederversammlung nötig.
(3) Die Finanzverwaltung besteht aus einer Person.
b) Konto
(1) Die Sprecher*Innen und die Finanzverwaltung der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg haben Zugriff auf das Konto der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg.
(2) Sowohl Sprecher*Innen als auch Finanzverwaltung sind Zeichnungsberechtigt.
(3) Um die Verwaltung des Kontos und damit verbundene Aufgaben kümmert sich die Finanzverwaltung.
§10 Allgemeine Bestimmungen
(1) Wahlen und Abstimmungen sind offen, sie sind jedoch auf Antrag eines Mitglieds der jeweiligen Versammlung geheim durchzuführen. Personen werden immer geheim gewählt. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so reicht im darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit.
(2) Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung unter Nennung der beantragten Veränderungen fristgerecht angekündigt wurde. Diese Änderungen müssen vorher bei einer Lesung auf einer Mitgliederversammlung besprochen worden sein. Während der Mitgliederversammlung sind lediglich Änderungsanträge zu fristgerecht eingegangenen satzungsändernden Anträgen nicht aber neue satzungsändernde Anträge zulässig.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Alle regulären Wahlen finden im Oktober statt. Die Wahlperiode beträgt regulär ein Jahr. Im Falle eines Rücktritts wird der jeweilige Posten zeitnah nachgewählt. Wiederwahl ist zulässig, Kassenprüfende dürfen jedoch nur einmal wiedergewählt werden.
(1) Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt dann dem Landesverband GRÜNEN JUGEND in Hessen mit der Auflage zu, es für politische Bildungsarbeit zu verwenden.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt.
(2) Die Satzung tritt in Ihrer Fassung am Tage nach der satzungsgebenden Mitgliederversammlung in Kraft.
Darmstadt, 27.07.2021
FINTA*-Statut der Grünen Jugend Darmstadt und Darmstadt-Dieburg
Durch das Akronym FINTA* sind Frauen, sowie Inter, nicht-binäre und TransPersonen, sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität erleben (“agender”) bezeichnet. Auch andere Selbstbezeichnungen von Menschen , die sich nicht mit den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren, wie beispielsweise genderqueer, sind eingeschlossen. Die Selbstidentifikation ist ausschlaggebend, ob eine Person zur Gruppe der FINTA gehört.
PRÄAMBEL
Das FINTA-Statut ist Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg und richtet sich nach ihrem queerfeministischem Leitbild. Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen sowie der Förderung politischer Teilhabe und Sichtbarkeit von FINTA.
Menschen, die sich nicht mit bzw. in den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren, sowie Inter- und transgeschlechtliche Menschen, werden in feministischen Bewegungen teils heute noch oder sogar wieder verstärkt unsichtbar gemacht oder sogar bewusst ausgegrenzt. Dabei leiden diese mindestens in gleichem Maße unter den Vorstellungen und Erwartungen derselben patriarchal geprägten Gesellschaft. Solche Ausgrenzungen und Diskriminierungen verurteilen wir. Deswegen wollen wir mit diesem Statut alle betroffenen Mitglieder sichtbar machen (FINTA*) und Strukturen der Anerkennung sowie politischer Teilhabe schaffen.
Einer unserer Grundsätze ist die geschlechtliche Selbstbestimmung. Fremdbestimmungen über die eigene geschlechtliche Identität akzeptieren wir nicht.
Mit diesem Statut werden somit konkrete Maßnahmen bestimmt, welche FINTA* in der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg stärken und deren Einbindung, Sichtbarkeit und Förderung gewährleisten. Es reicht aber als Ansatz allein nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Statut enthaltenen Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, struktureller Diskriminierung entgegen zu treten. Unsere Zielsetzung ist es, weitere Veränderungen voranzutreiben.
Das Statut tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
§ 1 Mindestquotierung
(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg sind mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Dies gilt auch für den Vorstand. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist mit einer FINTA* zu besetzen. Die Vertretung ist für alle Mitglieder offen.
(2) Die Plätze, für die sich nur FINTA* bewerben können, werden als quotierte Plätze bezeichnet. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.
(3) Sollte keine Person aus dem Kreis der FINTA* auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
(4) Das FINTA*-Forum (§2) entscheidet erst nach allen Bemühungen, wenn ein quotierter Platz unbesetzt bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder freigegeben wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die nicht FINTA* ist, ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz unbesetzt. Dies kann lediglich ein Mal pro Wahlperiode geschehen und gilt einmalig für die Wahl dieses spezifischen Platzes.
§ 2 FINTA*-Forum
Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA-Forum abhalten wollen. Die anwesenden FINTA beraten dann wenn möglich bis zu maximal einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit.
§ 2a Trans*-Forum
Unter Trans*-Forum sind alle trans, agender und non-binary Personen zu
verstehen.
Bei Themen und Diskussionen, die das Selbstbestimmungsrecht der Nicht-Cis-Personen betreffen, kann auf Antrag einer dieser Personen eine Versammlung der Nicht-Cis-Personen einberufen werden. Spricht sich das Trans*-Forum gegen einen Antrag aus, kann dieser von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
§ 3 Vetorecht
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit, vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung im FINTA*-Forum durchzuführen.
Dabei kann ein FINTA*- Veto beschlossen werden. Sollten die Abstimmungsergebnisse des FINTA*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA*-Veto aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.
§ 4 Redelisten
Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein konsequentes Verfahren zu wählen, welches das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FINTA* zu übernehmen. Zudem muss zwischen Redeperson und Redezeit differenziert werden. Wenn keine FINTA*-Personen mehr auf der Redeliste stehen, kann die Redeliste geschlossen werden. Auch bei allen anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg müssen diese Regelungen Anwendung finden.
§ 5 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA* mindestens die Hälfte der Teilnehmerinnen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Darmstadt und Darmstadt-Dieburg, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA* sind.
Verhaltensstatut
(1) Im Verband wird grundsätzlich diskriminierungsfreie (unter anderem in Form von antirassistischer und gendergerechter) Sprache benutzt. Es sind Pronomen und Geschlechtsidentitäten aller Personen anzuerkennen. (Sexuell) belästigendes Verhalten jeglicher Art, auch in Form aufdringlicher privater Nachrichten, wird nicht geduldet.
(2) Diese Richtlinien sind nicht endgültig, auch falsches Verhalten, das nicht explizit im Verhaltensstatut benannt ist, kann Konsequenzen haben. Diese ergeben sich aus der Kreisschiedsgerichtsordnung.